Notrufnummern für Gehörlose in Österreich: SMS und Faxnotrufnummer 0800 133133
Deutschland: Schwerhörige haben das Recht auf schriftlichen Arztbefund!
Dazu das Bundesverfassungsgericht: Das Selbstbestimmungsrecht und die persönliche Würde eines jeden Patienten gebiete es, dass er seine Diagnose erfahren könne. Zusätzlich sei der Mediziner zur Mitteilung der Diagnose schon durch den Behandlungsvertrag verpflichtet. Sei das mündlich nicht möglich, sei die schriftliche Mitteilung zwingend (1 BvR 2315/04)
Immer mehr Kinder von Tinnitus betroffen Tinnitus, Ohrgeräusche - Wissenswertes, Wegweiser, Orientierungshilfe für Betroffene und Angehörige
Innerhalb von sieben Jahren hat sich die Häufigkeit von Tinnitus bei
Kindern im Schulalter, laut einer schwedischen Studie, um das Siebenfache
erhöht. Eine Wissenschaftlerin...Lesen Sie den Artikel hier:
http://www.german.hear-it.org/page.dsp?page=3573 www.german.hear-it.org www.hear-it.org
Selbsthilfegruppe für Tinnitus und Hörstörungen
Kärnten
A 9021 Klagenfurt, Kempfstrasse 23/3
Tel: 0043 463 504871
ÖSB – Österr. Bund für Schwerhörige, Spätertaubte, Tinnitus - Betroffene und Sprachbehinderte
8020 Graz, Triester Str. 172/1
Tinnitus Selbsthilfegruppe Burgenland
Elisabeth Nova
7434 Bernstein, Rettenbach 47
Tel: 0676 5660338
Selbsthilfegruppe Tinnitus Linz
4020 Linz/Donau, Eisenhandstr. 30
Tinnitus Selbsthilfegruppe Osttirol
Eliane Hofer
9900 Lienz, Nußdorferstr. 12
EuroTinnitus Association a.s.b.l
Jeannot Pesché
1, Boulevard Pierre Dupong
L - 4086 Esch sur Alzette
Tel.: 00352 26 55 09 77
Fax: 00352 26 55 09 77
E-Mail: EuroTa-Team@eurotinnitus.com
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